Landeskaderrichtlinien

Zusammensetzung SLV Landeskader 2018

  • Der SLV-Landeskader wird durch Kaderlimits in den Altersklassen U16, U18, U20, U23 und der allgemeinen Klasse bestimmt. Für die Aufnahme in den Kader wird die beste Leistung laut aktueller ÖLV Bestenliste herangezogen. Im Cross- und Berglauf erfolgt die Kaderaufnahme durch eine Nominierung des SLV-Kaderteams.
  • Athletinnen und Athleten mit verletzungs- oder krankheitsbedingter Wettkampfpause können bei entsprechender Perspektive durch die Bestätigung des SLV-Kaderteams in den Kader aufgenommen oder verlängert werden.  
  • Für die Aufnahme im März 2018 werden die Ergebnisse der Freiluftsaison 2017 und der Hallensaison 2018 herangezogen. Wird folgend ein Kaderlimit erreicht, muss dies mit Angabe von Leistung und Wettkampf schriftlich von dem/der Trainer/In oder dem/der Athlet/In an die Landestrainerin gemeldet werden. 

Aufnahmebedingungen

Jede Athletin beziehungsweise jeder Athlet hat bei entsprechender sportlicher Leistung die Möglichkeit, in den SLV Landeskader aufgenommen zu werden. Hierzu müssen zwei Bedingungen erfüllt werden:

  1. Die Athletin/der Athlet muss in einem funktionierenden Trainingsumfeld stehen, da nur so eine weitere Leistungsentwicklung gewährleistet ist.
  2. Die Athletin/der Athlet muss eine sportliche Leistung erbringen, die eine Aufnahme in den SLV Landeskader rechtfertig.

Grundlage für die Einstufung in den SLV-Landeskader ist das Erreichen eines Kaderlimits. Diese müssen in einem offiziellen Hallen- oder Freiluftwettkampf erzielt werden. Im Cross- und Berglauf bleibt die Kaderaufnahme von einer Nominierung des SLV Kaderteams abhängig. Es folgt eine schriftliche Kontaktaufnahme seitens des SLV Kaderteams. Der oder die Athletin entscheidet in Absprache mit der Heimtrainerin oder dem Heimtrainer über die Aufnahme in den SLV Landeskader. Mit der Aufnahme in den SLV Kader akzeptiert die Athletin beziehungsweise der Athlet die Verpflichtungen seitens des SLV.

Verpflichtungen

Mit der Aufnahme in den SLV-Landeskader der jeweiligen Altersstufe ist das Ausfüllen eines Stammdatenblattes verbunden. Darüber hinaus sind alle vom SLV geförderten Athletinnen und Athleten angehalten, mindestens einmal pro Jahr bei einer Salzburger Landesmeisterschaft an den Start zu gehen, den SLV bei österreichischen Meisterschaften zu vertreten und sollen nach Möglichkeit für Auswahlwettkämpfe zur Verfügung stehen.

  • Ausfüllen Stammdatenblatt
  • Teilnahme an LM, ÖMS, Auswahlwettkämpfen
  • Unterstützung bei SLV Veranstaltungen (U23 und jünger): 2 Einsätze/Jahr
  • Unterstützung beim Aufbau eines SLV-Images
  • Jede Verletzung des Anti-Doping Gesetzes und des Fair-play Verhaltens hat den sofortigen Kaderausschluss zur Folge. Weitere Informationen siehe: www.nada.at

SLV Kaderförderung

U16
  • Betreuung von Nachwuchshoffnungen in Kooperation mit dem SSM
  • Angebot von Stützpunkttrainings
  • Erstellung eines sportmotorischen Profils 2x pro Jahr
  • OZ-Testung

U18
  • Betreuung von Nachwuchshoffnungen in Kooperation mit dem SSM
  • Angebot von Stützpunkttrainings
  • Erstellung eines sportmotorischen Profils 2x pro Jahr
U20, U23 & AK
  • Angebot von Stützpunkttrainings
  • Trainingslagerzuschuss (150 Euro)*
  • Individuelle Förderung*

Unabhängige Leistungen
  • ÖLV-Fortbildungen
  • Prämien für die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen
    • Nachwuchs EM:                100 Euro
    • Nachwuchs WM/EYOF:     150 Euro
    • EM:                                    200 Euro
    • WM/Olympia:                     250 Euro


*individuelle Genehmigung durch SLV-Kaderteam notwendig

SLV Kaderteam & Aufgaben

Team

  • Landestrainerin (Olivia Raffelsberger)
  • Sportkoordinator (Günther Matzinger)
  • Stützpunkttrainerteam (Peter Bründl, Ernst Grössinger, Lukas Reiter)

Aufgaben

  • Jährliche Einberufung des SLV-Landeskaders
  • Entscheidungsgewalt über individuelle Subventionen/ Trainingslagerzuschuss