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COVID-19 Lockerungsverordnung Novellierung

Die Lockerungverordnung vom 1.Juli wurde auf Drängen der Sportverbände mit 2.Juli novelliert.

Das Wichtigste für Wettkampfveranstalter kurz zusammengefasst:

  • Alle Disziplinen - auch Staffellläufe - können uneingeschränkt durchgeführt werden.
  • Bei Stadionbewerben können alle Bahnen besetzt werden.
  • Laufveranstaltungen mit Massenstart bis zu 100 Personen, wenn der 1m-Abstand eingehalten werden kann.

Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen wie bisher:

  • Geräte regelmäßig desinfizieren
  • Keine Siegerehrungen in klassischer Form
  • Meldestelle nur wenn 1m-Abstand eingehalten werden kann.
  • Kein Callroom

Alle Details auf der Website des Sportministeriums

Der aktualisierte ÖLV-Terminkalender 2020 ist ab sofort (6.Juli) online.

Redaktion
Herta Viertbauer