ölv safeguarding
ÖLV Safeguarding
In der Safeguarding-Ordnung erfolgt die Umsetzung des ÖLV-Safeguarding-Konzeptes. Es dient der Prävention jeglicher Form von Missbrauch im Bereich der Leichtathletik in Österreich. Die Ordnung besteht aus den drei Teilen "Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung", "Prävention" und "Intervention". Zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen zählen die Green Card für alle am Verbandsleben beteiligten volljährigen Personen, sowie das Safe-Athletics-Zertifikat für Landesverbände und Vereine.
Im Salzburger Leichtathletikverband ist die Vizepräsidentin und Psychologin Mag.a Dr. Kimbie Humer-Vogl erste Ansprechpartnerin zu diesem Thema.
In vier einfachen und schnellen Schritten zum Erhalt der Green Card
Die erforderlichen Seiten bzw. Formulare sind jeweils verlinkt:
- Verhaltenskodex lesen, ausdrucken und unterschreiben
- Absolvieren des E-Learning-Programms „100% Sport Academy" von 100% Sport (Dauer ca. 35-45 min)
Bitte auf der Website registrieren, das E-Learning-Programm und den einfachen Abschlusstest absolvieren, danach die Teilnahmebestätigung (PDF) öffnen und abspeichern. Das Programm kann jederzeit gestartet werden. Alternativ kann das Safeguarding-E-Learning-Programm von World Athletics (in englischer Sprache) absolviert werden.
- Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" (höchstens 12 Monate alt)
Diese Version kann nicht online beantragt werden, persönliches Erscheinen bei der Behörde (Landespolizeidirektion bzw. in Wien beim Polizeikommissariat. In Städten oder Gemeinden ohne Landespolizeidirektion bitte im Bürgermeister:innen-Büro beantragen) ist erforderlich.
Für den Antrag sind zwei Formulare notwendig:
a) Antrag Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge".
Hier müssen die persönlichen Daten ergänzt werden. Abschließend unterschreiben Sie das Formular selbst.
b) Die Beilage zur Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung "Kinder und Jugendfürsorge" muss vom Verein, Landesverband oder ÖLV unterfertigt werden (Stempel, Unterschrift). Manche Stellen erfordern das Original (z.B. Wien).
Sollte die Ausstellung der Beilage über ihren Verein nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an ÖLV-Mitarbeiterin Birgit Baudis (Mo-Fr 8-14 Uhr - Tel. 01/ 505 73 50-11 bzw. greencard@oelv.at).
Wichtig: Der ÖLV ist beim zuständigen Bundesministerium als Freiwilligenorganisation gem. § 3 Abs. 1 FreiwG registriert. Dadurch erhalten alle ÖLV-Mitglieder die Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" österreichweit kostenlos. Fordern Sie dafür die Beilage und das Bestätigungsformular des Vereins "freiwillig engagiert" vorab beim ÖLV an (Kontakt siehe oben); die Originale werden Ihnen per Post zugesandt. Ohne diese Unterlagen fallen in der Regel Kosten von bis zu 29 EUR an, die seit 1.1.2026 nicht mehr vom ÖLV rückerstattet werden.
- Nach Erledigung der Punkte 1-3 senden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular "Green Card" gemeinsam mit den drei erforderlichen Beilagen (Verhaltenskodex, Safe-Sport-Zertifikat, Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge) per E-Mail an greencard@oelv.at zu.
Die „Green Card“ wird nach Einlangen aller Dokumente und Zertifikate für vier Jahre ausgestellt und ist im Personenprofil der ÖLV-Datenbank ATHMIN öffentlich sichtbar. Interessierte können sich daher online im Personenprofil vergewissern, ob sich die Betreuungsperson ihres Kindes zum Safeguardingkonzept des ÖLV bekennt und die „Green Card“-Erfordernisse erfüllt hat.
Die positiven Auswirkungen in der Praxis
Durch den Erhalt der Green Card
- wird die Teilnahme an Entsendungen zu internationalen Meisterschaften durch den ÖLV,
- werden finanzielle Förderungen der Person durch den ÖLV,
- werden Zutritte zu Coaching Zonen bei österreichischen Meisterschaften,
- werden Teilnahmen an ÖLV-Fortbildungen oder -Veranstaltungen,
- werden Befürwortungen durch den ÖLV bei Instruktor:innen- oder Trainer:innen-Ausbildungen und
- Einsätze als Kampfrichter:in bei Wettkämpfen (ab 30.06.2024 verbindlich) ermöglicht.
Weitere Infos
Die Aufgaben für Landesverbände und Vereine im Zusammenhang mit den Safeguarding-Maßnahmen sind in den Ordnungen nachzulesen bzw. weitere Informationen folgen in separaten Beiträgen.
Sollte ein Formular nicht erreichbar sein, finden Sie alle aktuellen Dokumente im Download-Bereich Fair Play des ÖLV.
