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COVID-19: Neue Verordnung

Die Infektionszahlen im Bundesland Salzburg steigen in allen Bezirken weiter rasant an. Aufgrund der massiven Verbreitung des Corona-Virus und der zunehmenden Hospitalisierungen im Bundesland Salzburg hat die Gesundheitsbehörde nun weitere Maßnahmen ergriffen.

Für die Bezirke Tennengau, Flachgau, Pongau und Pinzgau gilt:

  • Veranstaltungsverbot; Gruppentrainings und Wettkämpfe sind untersagt.
  • Ausnahme für Profisport: Sportveranstaltungen, wenn sie im Rahmen eines bundesweiten oder internationalen Wettbewerbes oder als Vorbereitung dazu stattfinden

Für die Bezirke Lungau und Stadt Salzburg sind grundsätzlich nach wie vor Trainings und Wettkämpfe erlaubt. Für die Zuschauer gelten jedoch in diesen beiden Bezirken fix zugewiesene Sitzplätze und ein Verbot der Verabreichung von Speisen und Getränken.

Die Verordnung tritt mit 24.10.2020 in Kraft und gilt für vorerst drei Wochen.