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COVID-19 Lockerungsverordnung Novellierung
Die Lockerungverordnung vom 1.Juli wurde auf Drängen der Sportverbände mit 2.Juli novelliert.
Das Wichtigste für Wettkampfveranstalter kurz zusammengefasst:
- Alle Disziplinen - auch Staffellläufe - können uneingeschränkt durchgeführt werden.
- Bei Stadionbewerben können alle Bahnen besetzt werden.
- Laufveranstaltungen mit Massenstart bis zu 100 Personen, wenn der 1m-Abstand eingehalten werden kann.
Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen wie bisher:
- Geräte regelmäßig desinfizieren
- Keine Siegerehrungen in klassischer Form
- Meldestelle nur wenn 1m-Abstand eingehalten werden kann.
- Kein Callroom
Alle Details auf der Website des Sportministeriums
Der aktualisierte ÖLV-Terminkalender 2020 ist ab sofort (6.Juli) online.
Redaktion
Herta Viertbauer