Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Salzburger Leichtathletik Verband , Österreich würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:

© ÖLV

ölv safeguarding

ÖLV Safeguarding

In der Safeguarding-Ordnung erfolgt die Umsetzung des ÖLV-Safeguarding-Konzeptes. Es dient der Prävention jeglicher Form von Missbrauch im Bereich der Leichtathletik in Österreich. Die Ordnung besteht aus den drei Teilen "Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung", "Prävention" und "Intervention". Zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen zählen die Green Card für alle am Verbandsleben beteiligten volljährigen Personen, sowie das Safe-Athletics-Zertifikat für Landesverbände und Vereine.

Im Salzburger Leichtathletikverband ist die Vizepräsidentin und Psychologin Mag.a Dr. Kimbie Humer-Vogl erste Ansprechpartnerin zu diesem Thema.

In vier einfachen und schnellen Schritten zum Erhalt der Green Card

Die erforderlichen Seiten bzw. Formulare sind jeweils verlinkt:

  1. Verhaltenskodex lesen, ausdrucken und unterschreiben
     
  2. Absolvieren des E-Learning-Programms „SAFE SPORT" (Dauer ca. 35-45 min)
    Bitte auf der angegebenen Website registrieren, dann das E-Learning-Programm und den einfachen Abschlusstest absolvieren, dann das Fenster schließen und auf "nächste Einheit" klicken, dann ein Feedback geben und wieder "nächste Einheit" klicken. Dann die Teilnahmebestätigung (PDF) öffnen und abspeichern. Das Programm kann jederzeit gestartet werden.
     
  3. Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge"
    Diese Version kann nicht online beantragt werden, persönliches Erscheinen bei der Behörde (Landespolizeidirektion bzw. in Wien beim Polizeikommissariat. In Städten oder Gemeinden ohne Landespolizeidirektion bitte im Bürgermeister:innen-Büro beantragen) ist erforderlich. 

    Für den Antrag sind zwei Formulare notwendig:

    a) Antrag Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge". 
    Hier müssen die persönlichen Daten ergänzt werden. Abschließend unterschreiben Sie das Formular selbst.

    b) Die Beilage zur Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung "Kinder und Jugendfürsorge" muss vom Verein, Landesverband oder ÖLV unterfertigt werden (Stempel, Unterschrift). Manche Stellen erfordern das Original (z.B. Wien). 
    Sollte die Ausstellung der Beilage über ihren Verein nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an ÖLV-Mitarbeiterin Linda Baudis (Mo, Mi, Do, Fr 8-13 Uhr - Tel. 01/ 505 73 50-13 bzw. greencard@oelv.at). 

    Wichtig: Die Kosten für die Bescheinigung werden vom ÖLV übernommen. Dazu senden Sie bitte einen Scan bzw. ein Foto der Rechnung gemeinsam mit den Unterlagen und ihrem IBAN an greencard@oelv.at. 
     
  4. Nach Erledigung der Punkte 1-3 senden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular "Green Card" gemeinsam mit den drei erforderlichen Beilagen (Verhaltenskodex, Safe-Sport-Zertifikat, Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge) per E-Mail an greencard@oelv.at zu.

Die „Green Card“ wird nach Einlangen aller Dokumente und Zertifikate für vier Jahre ausgestellt und ist im Personenprofil der ÖLV-Datenbank ATHMIN öffentlich sichtbar. Interessierte können sich daher online im Personenprofil vergewissern, ob sich die Betreuungsperson ihres Kindes zum Safeguardingkonzept des ÖLV bekennt und die „Green Card“-Erfordernisse erfüllt hat.

Die positiven Auswirkungen in der Praxis

Durch den Erhalt der Green Card

  • wird die Teilnahme an Entsendungen zu internationalen Meisterschaften durch den ÖLV,
  • werden finanzielle Förderungen der Person durch den ÖLV,
  • werden Zutritte zu Coaching Zonen bei österreichischen Meisterschaften,
  • werden Teilnahmen an ÖLV-Fortbildungen oder -Veranstaltungen,
  • werden Befürwortungen durch den ÖLV bei Instruktor:innen- oder Trainer:innen-Ausbildungen und
  • Einsätze als Kampfrichter:in bei Wettkämpfen (ab 30.06.2024 verbindlich) ermöglicht.

Weitere Infos

Die Aufgaben für Landesverbände und Vereine im Zusammenhang mit den Safeguarding-Maßnahmen sind in den Ordnungen nachzulesen bzw. weitere Informationen folgen in separaten Beiträgen.