Covid-19-Verordnung Neuerungen ab Montag 15. März
SLV - Kurzfassung für Vereine, Trainer und Athleten
Ab heute erlaubt
- Leichtathletik-Training in Gruppen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- im Freien
- 2 Meter-Abstand darf nur kurzfristig unterschritten werden
- Gruppengröße max. 10 Kinder bzw. Jugendliche sowie max. 2 volljährige Trainer/innen
- mehrere Gruppen gleichzeitig, wenn weiterhin pro Person mind. 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen
Vorgabe 1 : Verpflichtende Tests für Betreuungspersonen sind "spätestens alle 7 Tage" dem Veranstalter der Trainingseinheit (Verein) vorzulegen.
Ohne negativen Nachweis muß von den Betreuer/innen - im Freien - eine FFP2-Maske getragen werden.
Vorgabe 2 : Bekanntes Präventionskonzept siehe Vorlage der Bundes-Sportorganisation
Vorgabe 3 : Kontakt-Nachverfolgung - Erfassen aller Daten durch die Vereine ( Sportstätten -Betreiber) , von allen Personen, die sich länger als 15 Minuten auf der Sportanlage aufhalten.
Training von Spitzensportler(innen aller Altersklassen: Alle Trainings - Modalitäten wie bisher!
Die komplette 4. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, gültig ab Montag 15. März 2021 unter www.oelv.at
Unsere große Bitte an alle SLV-Mitglieder: Sämtliche Verordnungen und Einschränkungen ohne Vorbehalt ernst nehmen! Es ist unser aller Beitrag für eine bessere Zukunft!
Redaktion
Herta Viertbauer