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Covid-19-Verordnung Neuerungen ab Montag 15. März

SLV - Kurzfassung für Vereine, Trainer und Athleten

Ab heute erlaubt 

  • Leichtathletik-Training in Gruppen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • im Freien
  • 2 Meter-Abstand darf nur kurzfristig unterschritten werden
  • Gruppengröße max. 10 Kinder bzw. Jugendliche  sowie max. 2 volljährige Trainer/innen
  • mehrere Gruppen gleichzeitig, wenn weiterhin pro Person mind. 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen

Vorgabe 1 : Verpflichtende Tests für Betreuungspersonen sind "spätestens alle 7 Tage" dem Veranstalter der Trainingseinheit (Verein) vorzulegen.

                    Ohne negativen Nachweis muß von den Betreuer/innen  - im Freien - eine FFP2-Maske getragen werden.

Vorgabe 2 : Bekanntes Präventionskonzept  siehe Vorlage der Bundes-Sportorganisation

Vorgabe 3 : Kontakt-Nachverfolgung - Erfassen aller Daten durch die Vereine ( Sportstätten -Betreiber) , von allen Personen, die sich länger als 15 Minuten auf der Sportanlage aufhalten.

 

Training von Spitzensportler(innen aller Altersklassen: Alle Trainings - Modalitäten wie bisher!

 

Die komplette 4. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, gültig ab Montag 15. März 2021 unter www.oelv.at

 

Unsere große Bitte an alle SLV-Mitglieder: Sämtliche Verordnungen und  Einschränkungen ohne Vorbehalt ernst nehmen! Es ist unser aller Beitrag für eine bessere Zukunft!

 

Redaktion
Herta Viertbauer