Covid-19-Maßnahmen ab 08.11.2021 im Sport

Außer für Spitzensportler/Leistungssportler („Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen“) gilt jetzt überall 2 G, wo früher 3 G gereicht hat.

(Sport)-Veranstaltungen über 50 Personen müssen mind. eine Woche vor Beginn angezeigt werden.

Diese und viele weitere Verschärfungen der 2. Novelle zur 3. Maßnahmenverordnung sind übersichtlich zusammengefasst von Sport Austria unter:

FAQ Coronakrise : Sport Austria

Gerne können Mitgliedsvereine auch diesbezügliche Anfragen an den SLV richten. Wir werden uns um rasche Beantwortung bemühen.