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Österreichweiter Lockdown für Ungeimpfte bringt Verschärfungen im Sport

Seit 15. November (vorerst bis 24.11.2021) gilt die neue Verordnung, die den bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich bringt. Für den Sport lässt sich festhalten:

  • Zusammenkünfte, ungeachtet der Teilnehmer*innenzahl, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis.
  • Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen.
  • Bis zum Ende der Schulpflicht (bzw. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis.
  • Eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls bis 06.12.2021 als 2G-Nachweis.

Ausnahmeregelung für Spitzensportler*innen:

Für Spitzensportler/innen gilt nach wie vor die 3-G-Regel. Allerdings wird diese in der Praxis nicht so einfach anzuwenden sein, da zur Umsetzung der Spitzensport-Regelung ein Arzt oder eine Ärztin für das zu erstellende COVID-Präventionskonzept und die Tests verantwortlich sein muss. Außerdem steht es Sportstättenbetreiber/innen und Veranstaltern frei, z.B. aus organisatorischen Gründen ausschließlich auf die 2G-regel zu setzen (vgl. Crosslauf-Staatsmeisterschaften am 21.11.2021).

Die aktuell gültige Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_465/BGBLA_2021_II_465.html
Alle Details zur Bundesverordnung mit FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Für Veranstaltungen/Versammlungen gilt jetzt neben anderen bereits bekannten Vorgaben (z.B. zur Kontaktverfolgung):

  • Mehr als 50 Teilnehmer*innen: Anzeigenpflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde, Nennung eines Covid-19-Beauftragten und Präventionskonzept
  • Mehr als 250 Teilnehmer*innen: Zusätzlich muss eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde vorliegen.

Weitere Verschärfungen im Bundesland Salzburg:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20211112_85/LGBLA_SA_20211112_85.html

https://salzburg.orf.at/stories/3130016/

Damit neu in Salzburg: Am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen (Trainer*innen) – auch im Freien.

Diesbezügliche Rückfragen von SLV-Mitgliedsvereinen bitte an office@s-lv.at richten.