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Ab 22.11.2021 – Lockdown für alle!

Das  sind die wichtigsten Auswirkungen auf den Sport (übermittelt am 22.11.2021 von Sportlandesrat Mag. Stefan Schnöll):

  • Das Betreten von Sportstätten ist für Breitensportler untersagt. 
  • Spitzensport ist wie in den vorherigen Lockdowns weiter möglich, allerdings ohne Publikum. 
  • Outdoorsport ist gemeinsam mit Einzelpersonen bzw. Personen aus dem gemeinsamen Haushalt möglich. 
  • Das gilt auch für Sportkurse ohne Körperkontakt (also zb. 1 Trainer und 1 Haushalt).
  • Die Finanzhilfen für den Sport werden verlängert: Der NPO-Fonds (Sport-, Kulturvereine, etc.) wird bis inklusive 1. Quartal 2022 verlängert und mit weiteren 125 Millionen Euro dotiert. Ebenfalls bis inklusive 1. Quartal 2022 wird der Sportliegenfonds mit weiteren 30 Millionen Euro prolongiert. Auch der Veranstalterschutzschirm wird verlängert (Antragsstellungsfrist bis 30.6.2022 für Veranstaltungen bis 30.6.2023). 

Hier noch der Link zur aktuell geltenden Verordnung!